Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 237 „Radweg“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit blauem Grund und dem Sinnbild eines weißen Fahrrads, das von rechts nach links fährt.
Bedeutung: Das Zeichen 237 schreibt zweierlei vor: Zum einen müssen Radfahrer den Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren. Zum anderen ist es allen sonstigen Verkehrsarten verboten, den Radweg zu nutzen. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege mit Mofas befahren werden.
Einsatz: Mit dem Gebots- bzw. Verbotszeichen 237 ist die Radwegebenutzungspflicht verbunden. Hierfür muss es baulich und räumlich möglich sein, einen Radweg oder Radfahrstreifen von der Fahrbahn abzugrenzen. Außerdem soll die Benutzung des Radwegs zumutbar sein – dazu gehört, dass dieser eine bestimmte Breite hat und ein hindernisfreies, verkehrssicheres Befahren erlaubt.
Besonderheit: Näheres zu Einrichtung und Kennzeichnung von Radwegen ist in den Verwaltungsvorschriften zu § 2, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung zu finden.
Varianten: VZ 237 gibt es auch mit kombinierten Piktogrammen für Geh- und Radwege.
VZ 237 Radweg im Überblick
- es besteht Radwegebenutzungspflicht
- andere Verkehrsarten dürfen den Radweg nicht benutzen
- Einsatz nur unter bestimmten Voraussetzungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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