Verkehrszeichen 419-20 Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung, rechtsweisend

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 419-20 „Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung, rechtsweisend“ ist ein gelber Wegweiser in Pfeilform mit einer festgelegten Größe von 250 mm (Höhe) x 1000 mm (Breite) und nach rechts zeigender Spitze. Das Ziel wird in schwarzer Schrift angegeben. Die exakte Ausführung entspricht den RWB (Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen). Bitte machen Sie Ihre individuellen Angaben zur Beschriftung des Schilds!

Bedeutung: Der gelbe Pfeilwegweiser 419-20 weist Verkehrsteilnehmende darauf hin, dass das jeweilige Ziel in Pfeilrichtung rechts zu erreichen ist.

Einsatz: Das Richtzeichen 419-20 dient als Wegweiser an kleinen Kreuzungen oder Abzweigungen und gibt die Fahrtrichtung zu abseits gelegenen Einzelzielen an. Das Zeichen 419-20 steht direkt im Knotenpunkt, in der Regel hinter der Stelle, an der abgebogen wird.

VZ 419-20 Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung, rechtsweisend im Überblick

  • zeigt die Abbiegerichtung zum abseits gelegenen Einzelziel an
  • Wegweiser zur Orientierung am Entscheidungspunkt
  • Anbringung hinter der Abbiegestelle

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 250 x 1000 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen