Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2022
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma C.ROER (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Auftraggeber als Geschäftskunden (im Folgenden: Kunde) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Als Geschäftskunden verstehen wir alle Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB, insbesondere Gewerbetreibende, Freiberufler, Städte und Gemeinden.
(2) Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abweichend vereinbart, gelten für Bauleistungen ergänzend die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Sortiments in diesem Webshop stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar.
(2) Indem der Kunde per Internet (durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“), E-Mail, Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege eine Bestellung an den Auftragnehmer absendet, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer ab. Ein Kaufvertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Kunden annimmt, indem der Auftragnehmer eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail oder Fax (Bestellbestätigung) versendet. In der Bestellbestätigung sind sämtliche Bestelldaten und Preise aufgeführt.
Bei der Zahlungsart „Vorkasse“ kommt der Kaufvertrag mit Aufgabe der Bestellung durch den Kunden und Versand der Vorkasseaufforderung durch den Auftragnehmer zustande.
(3) Entwürfe, Statiken und Zeichnungen werden erst nach Auftragserteilung vorgenommen. Für vor Auftragserteilung auf Wunsch des Kunden erstellte Dokumente wird der Aufwand in Rechnung gestellt, sofern keine Auftragserteilung erfolgt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die in Satz 1 bezeichneten Unterlagen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zu reproduzieren, zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig weiterzugeben oder diese Unterlagen in einer Weise zu verwenden, die den Interessen des Auftragnehmers entgegenstehen.
(4) Die Verantwortung für Entwürfe, Statiken, Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Maße, Korrekturabzüge, Farben, die der Kunde genehmigt hat, trägt der Kunde. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen.
(5) Der Vertragstext wird gespeichert. Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch eine Kopie der Bestelldaten zur Verfügung.
§ 3 Versand
(1) Der Kunde kann die Ware entweder am Sitz des Auftragnehmers selbst abholen oder der Auftragnehmer versendet die Ware an die vom Kunden benannte Lieferanschrift. Die Anlieferung an Baustellen ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer möglich.
(2) Der Versand der Ware kann per Paketdienst oder per Spedition erfolgen und erfolgt nach bestem Ermessen des Auftragnehmers. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Versandart. Der Warenversand per Spedition erfolgt bis zur (LKW-) Ladekante: Die Entladung der für den Kunden bestimmten Ware von dem LKW muss durch den Kunden erfolgen.
(3) Die telefonische Avisierung der Anlieferung ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer möglich und stellt einen kostenpflichtigen Service dar. Hat der Kunden den kostenpflichtigen Service (telefonische Avisierung) gebucht (optional während des Bestellprozesses im Kassenbereich möglich) wird zwischen der Spedition und dem Kunden telefonisch ein verbindlicher Anlieferzeitpunkt vereinbart. Dazu teilt der Kunde dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner sowie eine für die telefonische Terminabsprache erreichbare Telefonnummer mit, welche vom Auftragnehmer an die Spedition weitergegeben wird. Die Annahme und das Abladen der Ware durch den Kunden muss zum vereinbarten Anlieferzeitpunkt gewährleistet sein. Eine etwaige Zweitzustellung durch die Spedition ist für den Kunden kostenpflichtig.
(4) Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma auf den Kunden über. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen und gleichgültig welcher Versandart, gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine etwaige Versicherung der Warensendung erfolgt auf Wunsch des Kunden und zu seinen Lasten.
(5) Wird der Versand der Ware ohne Verschulden des Auftragnehmers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens des Auftragnehmers dem Versand gleich.
(6) Die Angaben zu unseren Lieferzeiten beziehen sich auf die Werktage von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr bis zum Firmen- oder Lagereingang (Erdgeschoss). An Samstagen findet keine Auslieferung statt. Der Kunde hat dem Auftragnehmer etwaig anfallende Kosten für eine Zweitzustellung, gleichgültig welcher Versandart, zu erstatten, sofern die Erstzustellung innerhalb der in Satz 1 genannten Zeiten aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich war. Teillieferungen sind möglich, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
§ 4 Retoure
(1) Die Rücknahme von Ware ist durch den Auftragnehmer nach Vertragsschluss oder nach Auslieferung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer auf freiwilliger Basis möglich, sofern die Rücknahme nicht gesetzlich verpflichtend ist (z.B. bei Mängeln).
(2) Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden, unbeschädigt und vollständig in ihrer Originalverpackung. Der Rücksendung ist eine Kopie des Lieferscheines beizulegen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
(3) Bei Rücknahme der Ware aus Kulanz behält sich der Auftragnehmer vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr und Rücksortierkosten nach Aufwand zu erheben.
(4) Eine Rücknahme aus Kulanz ist bei individuellen oder nach Kundenvorgabe angefertigten Produkten nicht möglich. Weiterhin werden keine Produkte zurückgenommen, die sich in einem nicht mehr verkaufsfähigen Zustand befinden, die nicht mehr vollständig sind oder sich nicht mehr in der Originalverpackung befinden.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die Preise richten sich nach den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen und verstehen sich – zzgl. der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer – in Euro. Bei einem Auftragswert von bis zu 50,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 Euro berechnet. Besondere vom Kunden vorgegebene Zustellbedingungen, z.B. Lieferavis oder Expresszustellung, sind kostenpflichtig und werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Versandkosten werden nach Gewicht berechnet (Staffelpreise). Für besonders große und sperrige Produkte wird ein Sperrgutzuschlag erhoben, dieser ist im weiteren Bestellverlauf im Warenkorb sowie im Kassenbereich ersichtlich.
(2) Der Rechnungsbetrag ist wahlweise per Rechnung oder Vorkasse zu zahlen. Bei berechtigtem Interesse, z.B. bei Neukunden, kann der Auftragnehmer die Belieferung von einer Vorkasseleistung abhängig machen.
(3) Nach Ausstellung der Rechnung ist der Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug sofort fällig, soweit keine andere Zahlungsweise, z.B. Vorkasse, vereinbart worden ist. Für Teillieferungen können Teilberechnungen vorgenommen werden. Unberechtigte und überhöhte Skontoabzüge werden nicht anerkannt und nachgefordert.
Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 8 Werktagen auf die vom Auftragnehmer mitgeteilte Bankverbindung zu überweisen. Mit der Auftragsbearbeitung (Produktion, Versand) beginnt der Auftragnehmer erst nach Zahlungseingang.
(4) Die Preise gelten ab Werk. Die Kosten für Verpackung, Versand und Lieferung trägt der Kunde.
(5) Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Exportbeschränkungen vorliegen und Einfuhrabgaben und Steuern anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle, Steuern und Gebühren verantwortlich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
(2) Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne den Auftragnehmer zu verpflichten. Die so entstandene neue Sache bleibt somit sein Eigentum und dient als Vorbehaltsware zur Sicherung seiner Ansprüche gemäß Absatz 1.
(3) Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren durch den Kunde gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass das Miteigentum des Auftragnehmers an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.
(4) Dem Kunden ist Verpfändung und Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstands mit der gelieferten Ware anzuzeigen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Auftragnehmers Zugang zu der noch im Besitz des Kunden befindlichen Vorbehaltsware und die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Ware zu verlangen.
(6) Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und der aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde tritt hiermit ihm die aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Auftragnehmers aus der Geschäftsverbindung an den Auftragnehmer ab. Dies gilt auch für Vorbehaltsware gemäß Absatz 2 und 3.
(7) Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und ihm die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seine Käufer erforderlichen Auskünfte zu geben, sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde hat zu diesem Zweck dem Auftragnehmer auch die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten. Der Auftragnehmer hat die Befugnis zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Ihm steht das Recht der Benachrichtigung des Schuldners des Kunden zu. Der Kunde ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen solange für den Kunden einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen diesem gegenüber nicht nachkommt.
(8) Übersteigt der Wert der dem Auftragnehmer gegebenen Sicherungen dessen Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
§ 7 Mängel
(1) Der Auftragnehmer wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einstehen. Bei Verträgen mit Unternehmern gemäß § 14 BGB ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt.
(2) Ist der Vertrag für Kunde und Auftragnehmer ein Handelsgeschäft, ist der Kunde gemäß § 377 HGB verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunde ohne Weiteres auffallen (z.B. leicht sichtbare Beschädigungen, Lieferung einer anderen Sache oder Mengenfehler), zu untersuchen. Offene Mängel sind beim Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen beim Auftragnehmer unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bei Anlieferung offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich beim Zusteller (z.B. Spedition oder Paketdienst) zu reklamieren und schriftlich bestätigen zu lassen.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern
- dies keine Garantien oder vertragswesentlichen Pflichten betrifft, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,
- es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht,
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere BDSG und TMG) vertraulich zu behandeln.
§ 10 Gutscheine und Rabattcodes
Folgende Bedingungen gelten für unsere Gutscheine und Rabattcodes:
- Prozentuale und geldwerte Vorteile sind auf der ausgegebenen Aktion festgelegt.
- Ein ausgegebener Rabattcode kann ausschließlich im Online-Shop auf strassenausstatter.de eingelöst werden.
- Die Laufzeit der Rabattcodes gelten so lange, wie es auf der ausgeschriebenen Aktion angegeben ist.
- Wenn ein Mindestbestellwert zur Einlösung des Vorteilsrabatts erforderlich ist, wird dieser zur ausgeschriebenen Aktion mit angegeben.
- Gutscheine sind nicht an dritte Personen übertragbar.
- Der Rabatt kann auf alle Artikel im Onlineshop angewandt werden, gilt jedoch nicht für Versandkosten und Sperrgutzuschläge.
- Pro Bestellung kann nur ein Rabattcode eingelöst werden. Mehrere Aktionscodes und Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.
- Rabatte sind nur einmalig einlösbar.
- Bei Rücksendungen/Retouren ist eine Erstattung des geldwerten Vorteils ausgeschlossen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz des Auftragnehmers.
§ 12 Anwendbares Recht
Es gilt Deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG).
§ 13 Vertragspartner
Anbieter und Vertragspartner der Leistungen:
C.ROER Strassenausstatter
Christian Roer
Lise-Meitner-Str. 15b
48161 Münster
Tel. 02534.97727-0
Fax 02534.97727-22
E-Mail: mail@strassenausstatter.de