Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 224-40 „Haltestelle, doppelseitig“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit gelbem Grund, grünem Rand und einem grünem „H“ in der Mitte. Der Aufdruck ist sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite des Schilds zu sehen.
Bedeutung: Das Vorschriftzeichen steht an Haltestellen von Straßenbahnen, Linien- und Schulbussen. Bis zu 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild darf nicht geparkt werden. Zudem gelten die in der Straßenverkehrsordnung § 20 festgelegten Verhaltensregeln für das Vorbeifahren an haltenden Straßenbahnen und Omnibussen. Dazu gehört beispielsweise, dass der Linien- oder Schulbus beim Abfahren von der Haltestelle vorzulassen ist: Blinkt der Bus links, müssen nachfolgende Fahrzeuge warten.
Einsatz: VZ 224-40 kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Haltestellen ausschließlich für Schulbusse erfordern das Zusatzzeichen „Schulbus“ mit Angabe der Nutzungszeiten. Das Parkverbot im Haltestellenbereich kann durch Grenzmarkierung auf dem Boden (VZ 299) ergänzt werden. Mit dem Gebots- bzw. Verbotszeichen 224-40 können auch Haltestellen für Fahrzeuge des Behindertenverkehrs gekennzeichnet werden.
Besonderheit: Wo genau die Haltestellenzeichen anzubringen sind, regeln die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.
Varianten: Dieses Schild bieten wir auch in einseitiger Ausführung an.
VZ 224-40 Haltestelle, doppelseitig im Überblick
- kennzeichnet eine Haltestelle für Straßenbahnen, Linien- und Schulbusse
- im Haltstellenbereich gilt ein Parkverbot – 15 m vor und hinter dem Schild
- Haltestellen nur für Schulbusse erfordern Zusatzzeichen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild doppelseitig
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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