Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 229-10 „Taxenstand Anfang, Aufstellung rechts“ ist ein rechteckiges Vorschriftzeichen mit blauem Grund und einem roten Halteverbotssymbol mit weißem Pfeil im oberen Viertel, der nach links zeigt. Darunter steht die weiße Aufschrift „TAXI“.
Bedeutung: Hier beginnt ein Taxistand. Allen Fahrzeugen außer betriebsbereiten Taxen ist das Halten verboten. Ist die Nutzungszeit durch ein Zusatzzeichen eingeschränkt, darf außerhalb der angegebenen Zeiten geparkt werden.
Einsatz: Mit dem Gebots- bzw. Verbotszeichen 229-10 wird auf der rechten Fahrbahnseite der Beginn eines Taxenstandplatzes gekennzeichnet. Der weiße Pfeil im Halteverbotssymbol weist nach links zur Fahrbahn. Ein gleichartiges Verkehrsschild mit von der Fahrbahn wegweisendem Pfeil oder eine Zick-Zack-Linie auf der Fahrbahn markiert das Ende der Taxenstrecke. Voraussetzung für die Ausweisung eines Taxistands ist, dass dort regelmäßig zu bestimmten Tageszeiten betriebsbereite Taxen warten.
Besonderheit: Die Länge des Taxistands richtet sich nach der Anzahl der Taxen; für jedes vorgesehene Taxi sind 5 bis 6 Meter anzunehmen.
Varianten: Dieses Schild gibt es mit weißen Pfeilen in unterschiedlichen Ausführungen.
VZ 229-10 Taxenstand Anfang, Aufstellung rechts im Überblick
- kennzeichnet den Beginn eines Taxistandplatzes auf der rechten Fahrbahnseite
- ab hier Halteverbot für andere Fahrzeuge außer Taxen
- Markierung des Endes des Taxistands durch VZ 229-20 oder VZ 299
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630 x 420 oder 900 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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