Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Maße
Lochung zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 290.2 „Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone“ ist ein quadratisches Vorschriftzeichen. Unterhalb des Zeichens 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ trägt es den Schriftzug „ZONE“. Das gesamte Sinnbild ist in Grau auf Weiß gehalten und wird von fünf schwarzen Linien diagonal durchgestrichen.

Bedeutung: Das Verkehrsschild 290.2 signalisiert Verkehrsteilnehmenden, dass sie eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot verlassen. Die mit der Parkverbotszone verbundenen Vorschriften gelten nicht mehr.

Einsatz: VZ 290.2 kennzeichnet das Ende einer Zone mit eingeschränktem Haltverbot und hebt die dort geltenden Regelungen auf. Das Zeichen 290.2 ist so aufzustellen, dass es auch für den einbiegenden Verkehr gut sichtbar ist – wenn nötig auf beiden Straßenseiten.

Varianten: Das Zeichen 290.2 gibt es bei uns auch in doppelseitiger Ausführung mit VZ 290.1 auf der Vorderseite.

VZ 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone im Überblick

  • kennzeichnet das Ende einer Zone mit eingeschränktem Haltverbot
  • hebt die in der Halteverbotszone geltenden Vorschriften auf

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1 oder RA2
  • Maße: 600 x 600 mm oder 840 x 840 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen