Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 259 „Verbot für Fußgänger“ ist ein Vorschriftszeichen in runder Form (Ronde) mit rotem Rand. In seiner Mitte stellt ein Piktogramm in Schwarz auf Weiß einen gehenden Menschen dar.
Bedeutung: Das Zeichen 259 verbietet Fußgängern die Verkehrsteilnahme.
Einsatz: In Bereichen, die durch VZ 259 gekennzeichnet sind, besteht ein Verbot für den Fußgängerverkehr. Wie alle Vorschriftzeichen wird auch das Verbotsschild 259 gemäß StVO in der Regel dort angebracht, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.
Besonderheit: Informationen dazu, warum ein Verkehrsverbot verhängt werden kann, beispielsweise aus Gründen des Arten- oder Biotopschutzes, finden sich in der Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.
Varianten: Unsere Ausführung von VZ 259 entspricht dem im VzKat abgebildeten Zeichen. In diesem Verkehrsschild können (wie bei VZ 251 bis 255) die Sinnbilder auch doppelt übereinander, durch einen Querstrich getrennt, angeordnet werden.
VZ 259 Verbot für Fußgänger im Überblick
- Verbot der Verkehrsteilnahme für Fußgänger
- Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
- es können im Schild auch zwei Sinnbilder übereinander dargestellt werden
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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