Verkehrszeichen 264 Tatsächliche Breite

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Reflektierende Folie
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Lochung zur Schellenmontage
Schildbeschriftung
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 264 „Tatsächliche Breite“ gehört zu den Vorschriftzeichen. Auf dem runden Schild (Ronde) mit rotem Rand sind in Schwarz auf Weiß die jeweils erlaubte maximale Breite (Angabe in Metern – Schritte von 0,1 m möglich) sowie zwei einschränkende Pfeile links und rechts zu sehen.

Bedeutung: Das Zeichen 264 spricht ein Verbot für Fahrzeuge aus, die breiter sind als die durch das jeweilige Verkehrsschild geltende Maximalangabe.

Einsatz: Mit VZ 264 wird die Verkehrsteilnahme von Fahrzeugen untersagt, deren Breite die angegebene Grenze überschreitet. Die tatsächliche Breite bezieht sich dabei auf die Fahrzeugbreite inklusive Ladung und Außenspiegel. Beim Festlegen der Maße soll ein Sicherheitsabstand eingerechnet werden, so dass Fahrzeuge die Engstelle ohne Risiko passieren können. Es sollen zudem rechtzeitig Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Verkehrsteilnehmer angeboten werden. Somit steht das Verbotszeichen 264 am Beginn der Umleitungsbeschilderung und zusätzlich, wenn nötig, direkt vor der gesperrten Stelle. Das Verbot kann auch nur für einzelne Fahrstreifen oder Fahrtrichtungen gelten.

Besonderheiten: Eine maximale Breite von mehr als 2,6 Metern wird üblicherweise nicht angezeigt, da Fahrzeuge grundsätzlich nicht breiter als 2,6 Meter sein sollen.

VZ 264 Tatsächliche Breite im Überblick

  • Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Breite > x
  • Ausweichmöglichkeiten sollen rechtzeitig ausgeschildert sein
  • Anbringung am Beginn der Umleitungsankündigung und an der Sperrung

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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