Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ ist ein Vorschriftzeichen in runder Form (Ronde) mit blauem Grund und weißem Sinnbild. Dieses stellt eine weibliche Person mit einem Kind an der Hand dar.
Bedeutung: Die Straßenverkehrsordnung schreibt generell vor: „Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen.“ Das Schild 239 macht es Fußgängern besonders leicht: Es erlaubt nur ihnen, sich auf dem so gekennzeichneten Gehweg zu bewegen. Für alle andern Verkehrsarten gilt: Nicht benutzen!
Einsatz: Mit dem Verbotszeichen 239 werden Gehwege oder Seitenstreifen markiert, die Fußgängern vorbehalten sind. Voraussetzung für die Aufstellung von VZ 239 ist, dass der Gehweg nicht ohne weiteres als solcher erkennbar ist. Sollte ein Zusatzzeichen einer anderen Verkehrsart die Nutzung erlauben, beispielsweise dem Radverkehr, darf der Fußgängerverkehr dadurch nicht gefährdet oder behindert werden.
VZ 239 Gehweg im Überblick
- Verkehrsverbot für alle Verkehrsarten außer Fußgängern
- Einsatz nur dort, wo Bestimmung des Gehwegs nicht erkennbar
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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