Verkehrszeichen 1044-10 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 1044-10 „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde“ ist eine weiße Zusatztafel in Rechteckform mit schwarzem Rand und dem Piktogramm einer im Rollstuhl sitzenden Person.
Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1044-10 wird meist mit einem Parkschild zusammen angebracht. In dieser Kombination weist es Behindertenparkplätze aus.
Einsatz: VZ 1044-10 gilt als Verkehrszeichen nach StVO und zählt zur Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen, die sich auf Personengruppen beziehen. Das vorgegebene Design der Zusatztafel sollte nicht verändert werden.
Das Zeichen 1044-10 ist häufig in Kombination mit dem Richtzeichen „Parken“ (VZ 314) anzutreffen und kennzeichnet Parkplätze für Schwerbehinderte. Das Zusatzschild 1044-10 wird unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, befestigt.
VZ 1044-10 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde im Überblick:
- Kennzeichnet Behindertenparkplätze
- Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist (häufig VZ 314)
- Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Größe: 231 x 420 mm oder 330 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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3,80 €zzgl. 19 % MwSt.Sofort lieferbar
Alternativen
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17,35 €zzgl. 19 % MwSt.
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