Mit sicheren Radwegen und Stellplätzen zur Fahrradstadt

Fahrradstadt | strassenausstatter

Mit dem Klimawandel im Hinterkopf und steigenden Kosten vor Augen suchen viele nach einer Alternative zum Auto. Neben öffentlichen Verkehrsmitteln die beliebteste Lösung: Das Fahrrad.

Das aktuelle Verkehrsnetz passt aber nicht zu gesteigertem Radverkehr. Gerade in Städten werden Autos, Busse und LKW bisher klar bevorzugt. Radwege und Stellplätze für Fahrräder fehlen oder sind nur in schlechter Qualität vorhanden. Das wollen Sie ändern? Dann sind Sie hier richtig!

Inhaltsverzeichnis

Schlaglöcher schnell ausbessern

Eines der Hauptprobleme vieler aktueller Radwege ist ihr maroder Zustand. Schlaglöcher und andere Unebenheiten veranlassen viele Radfahrer, auf die Straße zu wechseln. In vielen Fällen ist eine komplette Erneuerung sinnvoll. Es gibt aber auch Möglichkeiten, Löcher und Risse aufzufüllen. Kaltasphalt, Bodenreparatur und Fugenreparatur sind einfach in der Anwendung und schnell wieder befahrbar.

Radwege richtig kennzeichnen

Schwer erkennbare Radwege und verwirrende Beschilderungen können zu Problemen im Straßenverkehr führen. Radfahrer nehmen den falschen Weg, Autofahrer erkennen einen Radfahrstreifen nicht als solchen – und schon kommt es zum Unfall. Um solche Situationen zu verhindern ist eine klare Kennzeichnung entscheidend.

Radfahrer fahren in der Regel auf der Fahrbahn. Wo das nicht geht, ist eine Benutzungspflicht für andere Wege durch Schilder zu kennzeichnen. Die Schilder stehen in Fahrtrichtung. Radwege und Radfahrstreifen ohne die folgende Kennzeichnung sind nicht benutzungspflichtig:

  • Radwege: Verkehrszeichen 237
  • Radfahrstreifen: Verkehrszeichen 237 und weißer Strich (25 cm Breite) als Abtrennung zur Fahrbahn
  • gemeinsame Geh- und Radwege: Verkehrszeichen 240
  • getrennte Geh- und Radwege: Verkehrszeichen 241-30 bei linksseitigem, 241-31 bei rechtsseitigem Radweg

Tipp: Reine Gehwege lassen sich mit Zusatzzeichen 1022-10 für den Radverkehr freigeben. Der Radverkehr muss hier den Fußgängern Vorrang gewähren und ist nicht zur Nutzung verpflichtet.

Fahrradstraßen umfassen die gesamte Fahrbahn und sind dem Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeugen vorbehalten. Eine Freigabe für Kraftfahrzeuge ist möglich, sie müssen sich aber dem Radverkehr anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge liegt bei 30 km/h.

Bei Fahrradstraßen steht Verkehrszeichen 244.1 am Anfang und Verkehrszeichen 244.2 am Ende. Für die weitere Gestaltung gibt es keine einheitlichen Regelungen – beliebt ist eine rote Fahrbahnmarkierung. Fahrradzonen fassen mehrere Fahrradstraßen zusammen, es gelten also die gleichen Regeln. Gekennzeichnet sind sie mit VZ 244.3 und 244.4.

Um Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen besser erkennbar zu machen, empfehlen wir in regelmäßigen Abständen ein Fahrradpiktogramm als Bodenmarkierung. Für Fahrradstraßen gibt es außerdem auch das VZ 244.1 als Bodenmarkierung zum Aufbrennen.

Für eine sichere Verkehrsführung und gute Orientierung

Die Kennzeichnung der Radwege allein sorgt nicht für Sicherheit im Straßenverkehr. Wichtig sind auch klare Vorfahrtsregelungen und eine einfache Orientierung.

  • unsere Radwegbeschilderung zeigt Pfeile für verschiedene Richtungen sowie Hinweise auf Ausflugsziele und die nächsten erreichbaren Orte. Damit sorgen Sie für eine gute Orientierung und motivieren zur nächsten Radtour.
  • Zusatzzeichen 1000-32 steht bei Zweirichtungsradwegen an den Seitenstraßen. Es informiert über von links und rechts kreuzenden Radverkehr und sorgt dafür, dass die anderen Verkehrsteilnehmer vorsichtiger an die Kreuzung heranfahren.
  • Gefahrenzeichen 138-10 warnt vor Radverkehr außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen.
  • Zusatzzeichen 1022-10 gibt Fußgängerzonen oder Gehwege für den Radverkehr frei. Weitere Versionen für Lastenfahrräder, E-Bikes und Elektrokleinstfahrzeuge ermöglichen die Anpassung an den Verkehr vor Ort.

Tipp: Mit dem Grünpfeil für Radfahrer (VZ 721) erlauben Sie nur diesen die Weiterfahrt an roten Ampeln. So fördern Sie den Radverkehr und verbessern den Verkehrsfluss!

Mehr Sicherheit für Radwege und Radfahrstreifen

Ein Hauptgrund sich gegen das Radfahren zu entscheiden, ist ein mangelndes Sicherheitsgefühl. Die Radwege und Radfahrstreifen in Deutschland sind häufig zu eng oder zu nah an der Fahrbahn. Was können Sie tun? Radfahrstreifen und Radwege optisch von der Fahrbahn abtrennen.

Radfahrstreifen sichern Sie am besten mit der Bike Lane von horizont. Die Kombination aus Leitschwellen und auffälligen Leitboys kann ohne Tiefbaumaßnahmen eingesetzt werden. Zur Probe in Gelb, wenn sich das System bewährt hat wechseln Sie zur weißen Variante.

Zwischen Radwegen und Fahrbahnen haben Sie viele Möglichkeiten der Abtrennung. Mit rot-weißen oder verzinkten Absperrpfosten, glänzenden Edelstahlpfosten, historischen Stilpollern und umweltfreundlichen Recyclingpollern gibt es für jeden Standort den passenden Pfosten. Eine massivere und damit sicherer wirkende Alternative sind Geländer und Zäune. Auch hier bieten wir Ihnen viele verschiedene Modelle und Stile.

Platzsparende und sichere Stellplätze

Was passiert, wenn man die Leeze nirgendwo sicher abstellen kann? Man stellt sie wahllos ab. Das führt zu Fahrrädern die auf Gehwegen und in Einfahrten stehen und für ein unruhiges Bild sorgen. Fahrradstellplätze sind also überall nötig, wo viele Menschen unterwegs sind. Zum Beispiel in Fußgängerzonen, an Bahnhöfen oder an Sportplätzen.

Wir bieten verschiedene Bauformen von Fahrradständern mit verschiedenen Vorteilen an. Bei Einzelparkern und Anlehnbügeln sollten Sie bei der Anbringung auf genügend Abstand achten. So vermeiden Sie Platzprobleme und Beschädigungen.

  • Einzelparker sind auch bei begrenztem Platz geeignet. Dank der flexiblen Anbringung können sie beispielsweise in Halbkreisform angebracht werden.
  • Anlehnbügel bieten einen stabileren Halt und können mit dem Fahrradrahmen zusammengeschlossen werden. Sie sind mit oder ohne Knieholm und in verschiedenen Größen und Stilen erhältlich.
  • bei Reihenparkern passt der Abstand schon. Außerdem schaffen Sie mit nur einer Montage Platz für mehrere Fahrräder – eine tolle Zeitersparnis!

Tipp: Mit Premark-Bodenmarkierungen können Sie Stellplätze für Fahrräder kennzeichnen. Besonders sinnvoll ist das für Lastenräder, die mehr Platz brauchen, und für E-Bikes, falls eine Ladevorrichtung vorhanden ist.

Häufige Fragen

Was ist eine Fahrradstadt?

In einer Fahrradstadt fährt ein besonders hoher Anteil der Bevölkerung regemäßig mit dem Rad und/oder das Radverkehrsnetz ist besonders gut ausgebaut.

Welche Art von Fahrradwegen gibt es?

Es gibt benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege. Außerdem unterscheidet man zwischen Radwegen, Radfahrstreifen, gemeinsamen bzw. getrennten Geh- und Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen.

Wie wird ein Radweg gekennzeichnet?

Ein reiner Radweg ist mit Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet. Für gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege, Fahrradstraßen und Fahrradzonen gibt es eigene Schilder.

Was ist der Unterschied zwischen Radweg und Radfahrstreifen?

Ein Radfahrstreifen ist nur durch eine Bodenmarkierung von der Fahrbahn getrennt, ein Radweg baulich. Häufig besteht diese bauliche Trennung aus einem Bordstein oder Grünstreifen.

Haben Fahrradwege eine Richtung?

Radwege sind immer in Fahrtrichtung ausgeschildert. In der Regel fährt man auf der rechten Fahrbahnseite. Zweirichtungsradwege mit Verkehr von beiden Seiten sind ebenfalls möglich.

Wie breit muss ein Zweirichtungsradweg sein?

Ein Zweirichtungsradweg sollte mindestens 200 cm, möglichst 240 cm breit sein.

Wie viele Quadratmeter pro Fahrradstellplatz?

Laut ADFC benötigen Fahrradstellplätze eine Größe von ca. 1,25 m². Die Abstände zwischen den eingestellten Fahrrädern sollten bei ebenerdiger Einstellung 70 cm und bei höhenversetzter 50 cm betragen. Die Mindest-Stelltiefe liegt bei 190 cm.

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