Leitbaken
-
232,15 €zzgl. 19 % MwSt.
-
179,20 €zzgl. 19 % MwSt.Sofort lieferbar
-
43,40 €zzgl. 19 % MwSt.Sofort lieferbar
Leitbaken zur effektiven Sicherung von Baustellen im Straßenverkehr
Leitbaken sind unverzichtbar für jede Straßenbaustelle im fließenden Verkehr! Sie sichern Arbeitsstellen, Hindernisse und Gefahrstellen, indem sie den Fahrverkehr an gesperrten Fahrbahnflächen vorbeileiten. Mit ihrer auffällig rot-weißen Signalzeichnung nach VZ 605 ist die Leitbake beides: Absperrgerät und Verkehrszeichen mit richtungsweisender Funktion.
Ihr jeweiliges Pfeil- bzw. Schraffenbild leitet die Autofahrer links oder rechts an der Sperrung vorbei. So sorgen Sie für mehr Sicherheit bei allen Verkehrsteilnehmern und den Mitarbeitern auf Ihrer Baustelle.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Warnbake?
- Welche Arten von Baken gibt es?
- TL-Bakensysteme für mehr Sicherheit
- Leitbaken richtig aufstellen: 5 effektive Tipps für Ihren Praxiseinsatz
- Einseitige oder doppelseitige Leitbaken?
- Leitbaken in der StVO
Was ist eine Warnbake?
Leitbaken werden sehr oft auch als Warnbaken bezeichnet. Meist sind damit ganz allgemein längliche, senkrecht stehende Schilder mit rot-weißem Signalbild gemeint. Das ist insofern irreführend, als es im VzKat ein spezielles Verkehrszeichen „Warnbake“ (VZ 605-12 bzw. -22) gibt. Mit 2 Metern fällt es doppelt so hoch aus wie die Standardleitbake. Aufgrund ihrer Größe sorgt die „echte“ Warnbake in unübersichtlichen Lagen für Aufmerksamkeit, etwa wenn normale Leitbaken von vorausfahrenden Fahrzeugen verdeckt werden können.
Umgangssprachlich werden Leitbaken häufig „Absperrbaken“ genannt, obwohl ihre Funktion weniger das Absperren als vielmehr die Leitung des Verkehrs ist. Vielfach haben sich auch die Bezeichnungen „Sicherheitsbake“ oder „Verkehrsbake“ als Synonyme für Leitbake eingebürgert. Wer es genau nimmt, orientiert sich an der Straßenverkehrsordnung: Dort werden ausschließlich Leitbaken sowie Pfeil- und Schraffenbaken namentlich genannt.
Welche Arten von Baken gibt es?
Optisch werden Leitbaken nach ihrem in der StVO festgelegten Verkehrszeichenbild eingeteilt, nämlich in die klassischen Schraffenbaken und die modernen Pfeilbaken. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Größen und Bauweisen für verschiedene Einsatzzwecke. Auch die Einsatzdauer kann variieren – meistens kennzeichnen Leitbaken vorübergehende Sperrungen.
Eng mit der Funktion verbunden ist die Frage, ob Sie einseitige oder doppelseitige Leitbaken einsetzen sollten. Allen gemeinsam ist die auffällige Farbgebung in Rot und Weiß und die Richtungsangabe – links- oder rechtsweisend.
Stellen Sie die Verkehrsbaken mit jeweils einer Fußplatte auf oder setzen sie auf Leitborde oder Leitschwellen. Die richtige Auswahl hängt immer vom Aufstellort, der Funktion und der Einsatzdauer ab. Aber egal ob als Verkehrsplaner, Straßenbauunternehmen, Kommune oder Eventveranstalter – bei uns finden Sie die passende Leitbake.
Schraffenbake
Bei den Leitbaken mit Schraffenfolie handelt es sich um die Standardbake nach Verkehrszeichen 605-10 bzw. -20. Sie hat diagonale rot-weiße Streifen, die so genannten Schraffen. Diese fallen in die Richtung ab, in der die Fahrzeuge an der Leitbake vorbeifahren sollen.
Der Bakenkörper besteht aus Kunststoff und hat oben einen Lampenstutzen zur Aufnahme der Warnleuchten. Unten befindet sich, je nach Bakensystem, ein Stutzen oder Drehadapter, mit dem die Bake in die Sicherheitsfußplatte gestellt wird. Standardleitbaken sind etwas über 1 Meter hoch und mit umlaufendem Folienschutzrand sowie Stapelnoppen ausgestattet.
Pfeilbake
Die Leitbaken mit Pfeilfolie sind baugleich mit der Schraffenbake, beruhen jedoch optisch auf dem Verkehrszeichenbild Richtungstafel in Kurven (VZ 625). Der rot-weiße Pfeil im Signalbild macht die Richtungsangabe intuitiv erkennbar. Daher gibt die RSA 21 in ihren Standard-Regelplänen Leitbaken mit Pfeilbild den Vorzug. Die Pfeilbaken gemäß VZ 605-11 bzw. -21 wurden erst 2009 in die StVO aufgenommen und mit deren Neufassung 2013 bestätigt.
Wendebake
Wendebaken lassen sich bei Bedarf um die horizontale Achse drehen. Das heißt, der Fußstutzen kann als Lampenstutzen verwendet werden und umgekehrt - äußerst praktisch beispielsweise bei Beschädigung eines Stutzens oder um weniger verschiedene Baken mitzuführen. Denn das Wenden der Baken ändert ihre Richtungsanzeige. So können Sie sie flexibel für beide Seiten einsetzen.
Klappbake
Klappbaken sind – die Bezeichnung legt es nahe - nichts anderes als klappbare Leitbaken. Sie sind fest mit einer Fußplatte verbunden, lassen sich für den Transport flach umklappen und im Handumdrehen aufstellen. Sie eignen sich daher besonders gut für die temporäre Schnellabsicherung von Arbeitsstellen und können auch mal überfahren werden. Klappbaken sind um 75 Prozent kleiner als Standardleitbaken. Auch sie gibt es wahlweise mit Schraffen- oder Pfeilfolie.
Sperrpfosten
Die Sperrpfosten sind baugleich mit Leitbaken, funktionell jedoch eine besondere Form der Absperrschranken. Ihre schmale Bauweise erlaubt den Einsatz vor Hindernissen auf Geh- und Radwegen, wo Standard- und Klappbaken nicht zulässig sind. Sperrpfosten – auch als Schutzbaken bekannt – sind waagerecht gestreift gemäß VZ 600-60 und damit richtungsneutral.
TL-Bakensysteme für mehr Sicherheit
Unser Angebot umfasst fast ausschließlich Leitbaken, die den technischen Lieferbedingungen entsprechen. Sie werden als TL-Sicherheitsbaken bezeichnet. Gut zu wissen: Geprüft werden nicht die Bakenkörper allein, sondern immer ein System aus Bakenblatt, Fußplatte und Warnleuchte. Diese drei Komponenten müssen beim Anprallversuch als Einheit verbunden bleiben, um den Schutz der Fahrzeuginsassen zu gewährleisten.
Dadurch ergibt sich eine Vielzahl von Bakensystemen mit unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten. Zulässig sind nur die Kombinationen, für die eine Freigabe der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) vorliegt. Bei Kombination mit falschen Leuchten kann der Lampenstutzen abreißen. Eine Freigabe für Fußplatten anderer Hersteller erfolgt in der Regel nur mit weiteren Auflagen wie dem Einsatz von Sicherungsstiften.
Damit Sie erkennen können, ob Ihre Komponenten zusammen eingesetzt werden dürfen, sind alle Teile mit entsprechenden Kennzeichnungen ausgestattet. Die Leitbake trägt die BASt-Prüfnummer sowie Kennzahlen und Kennbuchstaben. Die Kennzahlen finden sich auf den zulässigen Fußplatten wieder, die Kennbuchstaben auf den Warnleuchten.
Leitbaken richtig aufstellen: 5 effektive Tipps für Ihren Praxiseinsatz
Erfahren Sie mit unseren fünf effektiven Tipps für Ihren Praxiseinsatz, wie Sie Leitbaken korrekt aufstellen. Bitte beachten Sie, dass konkrete Einzelfälle in der aktuellen Ausgabe der RSA 21 (Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) geregelt sind.
- Alle Leitbaken im Straßenverkehr, vom Feldweg bis zur Autobahn, müssen mindestens mit retroreflektierender Folie der Reflexionsklasse RA2 beklebt sein. Dabei werden Tages- und Nachtbaustellen gleichbehandelt.
- Die Leitbaken bitte so aufstellen, dass die diagonalen Streifen bzw. die Pfeilspitze zum Verkehrsbereich hinzeigen. Das Bakenblatt steht dabei senkrecht zur Verkehrsrichtung.
- Schraffenbaken und Pfeilbaken in der Aufstellung möglichst nicht vermischen, um ein einheitliches und eindeutiges Signalbild für die Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
- Der maximale (Längs-)Abstand zwischen Leitbaken beträgt innerorts 9 Meter, auf Landstraßen 12 Meter und auf Autobahnen 18 Meter.
- Keinesfalls sollte Absperrband zwischen Leitbaken gespannt werden – dessen Gebrauch ist zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen unzulässig.
Einseitige oder doppelseitige Leitbaken?
Als allgemeine Faustregel kann man sich merken: Wenn der Verkehr nur in eine Richtung fließt, wenn also die Verkehrsströme getrennt sind wie auf Autobahnen, sind nur einseitige Leitbaken zulässig. Die Abbildung zeigt, wie viel eindeutiger die Wegführung mit einseitigen Leitbaken ausfällt:
Doppelseitige Leitbaken kommen zum Einsatz, wenn eine Fahrbahn von beiden Fahrtrichtungen genutzt wird und keine andere Abgrenzung vorhanden ist. Sie helfen, den Verkehr auf beiden Seiten sicher zu leiten. Bitte beachten Sie auch hier, dass die konkrete Ausführung in den jeweiligen Regelplänen der RSA 21 festgelegt ist.
Leitbaken in der StVO
In § 43, Absatz 3, Anlage 4 der Straßenverkehrsordnung werden Leitbaken neben Elementen wie Leitborden und Leitkegeln als Verkehrseinrichtungen aufgeführt. Diese untersagen das Befahren bestimmter Straßenbereiche und leiten Fahrzeuge um diese Bereiche herum. In der StVO ist außerdem klar geregelt, dass Leitbaken für Geh- und Radwege nicht zulässig sind.
Entdecken Sie jetzt unsere Vielfalt an Leitbaken und sorgen Sie für erhöhte Sicherheit und eine klare Orientierung im fließenden Verkehr! Bei offenen Fragen hilft Ihnen unsere Fachberatung gerne weiter.