Temporär
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Baustellen, Veranstaltungen und Umleitungen temporär beschildern
Zur mobilen Aufstellung von Schildern gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr müssen die Aufstellvorrichtungen allerdings den technischen Lieferbedingungen (TL) entsprechen. Wir haben umfangreiche Informationen zu TL-Aufstellvorrichtungen und Baustellensicherungen im Allgemeinen für Sie zusammengetragen - alle Fakten und Tipps, die Sie brauchen an einer Stelle!
In unserem Sortiment finden Sie zahlreiche Produkte mit den benötigten Eigenschaften. Angefangen bei TL-Schilderständern, über die dazu passenden Fußplatten, bis zu Schaftrohren und einer Auswahl an Klemmschellen, um die Schilder zu befestigen.
Worauf muss ich bei Aufstellvorrichtungen für temporäre Beschilderungen achten?
Für den Aufstellungsort sind Mindestmaße für die Aufstellhöhe, den Seitenabstand zur Fahrbahn und die verbleibende Mindestbreite von Geh- und Radwegen zu beachten. Abweichungen hiervon wirken sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit aus.
- Aufstellhöhe auf Gehwegen: 2,00 m
- Aufstellhöhe auf Radwegen: 2,20 m
- Aufstellhöhe neben der Fahrbahn/außerorts: 1,50 m
- Seitenabstand innerorts: 0,50 m
- Seitenabstand außerorts: 1,50 m
- Mindestbreite für den Gehweg: 1,30 m
- Mindestbreite für den Radweg: 1,50 m
- Mindestbreite für den gemeinsamen Geh-/Radweg: 2,50 m
Die erforderliche Standsicherheit hängt maßgeblich von der Aufstellhöhe ab. Sicher stehen sollten die mobilen Verkehrszeichen vor allem in Bezug auf die Windlast - die Windstärken 8 bis 10 dürfen sie nicht zum Umfallen bringen.
Die TL unterscheiden entsprechend der auf das Schild wirkenden Kraft die Sicherheitsklassen K1 bis K9. Diese richten sich nach dem durch die Windlast und die Länge des Schaftrohres erzeugten Kippmoment.