Ortstafeln
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Ortstafeln online kaufen und beschriften lassen
Entdecken Sie unsere überzeugende Auswahl an Ortstafeln und Ortshinweistafeln. Die Schilder entsprechen den gesetzlichen Vorgaben nach StVO und VzKat und sind für jede Ortseinfahrt und -ausfahrt geeignet. Jetzt individuell beschriften und einfach online bestellen!
Die beliebteste Variante ist das Verkehrszeichen 310-40 in doppelseitiger Ausführung. Es ist beidseitig beschriftet, hat die Standardgröße 600 x 900 mm und besteht aus 2 mm starkem Aluminiumblech.
Die einseitig beschrifteten Ortstafeln VZ 310 und VZ 311 sind als Flachschild, Randformschild oder Alformschild erhältlich, jeweils mit der passenden Lochung. Die Ortshinweistafel VZ 385 mit der vorgegebenen Größe 350 x 1050 mm liefern wir als Flachschild oder Alformschild.
Inhaltsverzeichnis
- Ortstafel, Ortsschild & Ortshinweisschild - die Unterschiede
- Was gilt bei einer Ortstafel?
- Ortsschilder dienen auch der Wegweisung
- Wo muss die Ortsstafel stehen?
- Wie werden Ortsschilder befestigt?
- Ihre neuen Ortstafeln individuell beschriftet
- Welche Reflexionsklasse sollte man für Ortstafeln wählen?
Ortstafel, Ortsschild & Ortshinweisschild – die Unterschiede
Ortstafel ist der offizielle Name in der StVO für die umgangssprachlich auch Ortsschild genannten Verkehrszeichen 310 und 311. Es handelt sich um die gelben Verkehrsschilder mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift, die sowohl am Ortseingang als auch am Ortsausgang stehen.
Das Ortshinweisschild hingegen ist ein eigenes Verkehrszeichen. Es hat die VZ-Nummer 385, und trägt in der StVO den Namen Ortshinweistafel. Die grüne Ortshinweistafel mit gelbem Rand und gelber Schrift zeigt den Namen von Ortschaften ohne festen Ortskern an. Anders als die Ortstafel signalisiert die Ortshinweistafel keine geschlossene Ortschaft, so dass auch keine besonderen Verkehrsregeln gelten. Sie hat lediglich wegweisende Bedeutung.
Ortstafeln wie auch Ortshinweistafeln gehören laut Straßenverkehrsordnung zu den Richtzeichen. Das heißt, sie „geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs“ und „können auch Ge- oder Verbote enthalten“ (StVO § 42).
Was gilt bei einer Ortstafel?
Am Ortseingang steht die Ortstafel als Verkehrszeichen 310 (Ortstafel Vorderseite), auch Ortseingangsschild genannt. Ihre Botschaft: Hier beginnt die geschlossene Ortschaft. Entsprechend gelten ab hier besondere Verkehrsregeln, zum Beispiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge.
Am Ortsausgang wird das Verkehrszeichen 311 (Ortstafel Rückseite) aufgestellt, allgemein auch als Ortsausgangsschild bekannt. Es kennzeichnet die Ortsgrenze für den ortsauswärts fahrenden Verkehr. Hier endet die geschlossene Ortschaft, und damit verliert auch die innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung ihre Gültigkeit – es sei denn, sie wird durch VZ 274 weiterhin angeordnet.
Ortsschilder dienen auch der Wegweisung
Zusätzlich zur Kennzeichnung geschlossener Ortschaften haben Ortstafeln auch eine wegweisende Aufgabe. Sie sollen die Orientierung erleichtern, indem sie den Namen der Ortschaft oder des Ortsteils anzeigen. Durch die gelben Ortsschilder weiß jeder Verkehrsteilnehmende, in welchen Ort er jetzt hineinfährt, welchen Ort er gerade verlässt und wie der Ort heißt, der als nächstes kommt.
Die Verwaltungsvorschriften zur StVO legen fest, was auf Ortstafeln anzugeben ist:
- Das Ortseingangsschild nennt den amtlichen Namen der Ortschaft und den Verwaltungsbezirk.
- Auf dem Ortsausgangsschild steht unten der rot durchgestrichene Name der Ortschaft, die man gerade verlässt.
- Oben auf dem Ortsausgangsschild steht der Name der nächsten Ortschaft mit Angabe der Entfernung in Kilometern.
Wo muss die Ortstafel stehen?
Für die Aufstellung der Ortseingangstafeln machen die Verwaltungsvorschriften zur StVO klare Angaben. Die Schilder müssen dort stehen, wo die geschlossene Bebauung beginnt - auch wenn dies nur auf einer Seite der Fall ist. Straßenbaulast und Verwaltungsgrenzen spielen dabei keine Rolle. Im Umkehrschluss gilt dies auch für das Ortsausgangsschild, das dort stehen muss, wo die geschlossene Bebauung erkennbar endet.
Da mit den Ortstafeln die Beachtung von Verkehrsregeln verbunden ist, sollen sie so angebracht werden, dass Verkehrsteilnehmende aus beiden Richtungen sie gut erkennen können. Wo dies nicht ohne weiteres möglich ist, muss die Ortstafel nicht nur auf der rechten, sondern auch auf der linken Straßenseite stehen.
Wie werden Ortsschilder befestigt?
Je nach Bauform werden Ortstafeln und Ortshinweistafeln mit Rohr- und Bandschellen (Flachschild), Edelstahl- und Klemmbandschellen (Randformschild) oder Alform-Klemmbandschellen (Alformschild) dauerhaft an stabilen Rohrpfosten montiert. Gerne liefern wir Ihre Ortsschilder auf Wunsch mit Lochung zur Schellenmontage entsprechend dem gewählten Lochplan.
Gerade für die doppelseitigen Ortstafeln sind auch unsere Rohrrahmen beliebt. Die ansprechenden Rahmen mit fest verbundenen Pfosten haben integrierte Laschen zum Anschrauben der Schilder. Die passende Größe 600 x 900 mm erhalten Sie bei uns als einbeinige oder zweibeinige Variante.
Ortstafeln zählen zu den beliebtesten "Trophäen" beim Schilderklau. Um es den Dieben so schwer wie möglich zu machen, können Sie Ihre Ortstafeln auch mit speziellen Anti-Diebstahl-Schrauben ausstatten. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundendienst!
Zur sicheren Aufstellung der Rohrpfosten und Rohrrahmen können Sie eines unserer Fertigfundamente nutzen. Alternativ betonieren Sie eine Bodenhülse ein und erleichtern sich so den Austausch des Pfostens.
Ihre neue Ortstafeln individuell beschriftet
Wir beschriften die Ortsschilder und Ortshinweisschilder für Ihre Stadt, Gemeinde oder Kommune nach Ihren Angaben. Nutzen Sie dafür beim gewählten Produkt unsere praktische Eingabefunktion für die Beschriftung und/oder laden Sie ein Foto hoch!
Die Ortstafeln VZ 310 und VZ 311 werden jeweils einseitig beschriftet. Das Ortseingangsschild gibt es auch in einer beidseitigen Variante: Verkehrszeichen 310-40 Ortstafel doppelseitig. Dabei zeigt die Vorderseite das Zeichen 310 und die Rückseite das Zeichen 311.
Sowohl für die Ortstafel VZ 310 als auch für VZ 311 existiert eine Reihe von Vorgaben zur korrekten Beschriftung. Das betrifft zum Beispiel die Nennung des Verwaltungsbezirks und Zusätze wie "Zollgrenzbezirk" oder "Kreisstadt". Wann sind diese Angaben zulässig und wann nicht? Was ist bei Verwechslungsgefahr, was bei der Bezeichnung von Ortsteilen zu beachten?
Detaillierte Hinweise können Sie den "Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen" (RWB 2000) oder den "Hinweisen für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (HAV) entnehmen.
Welche Reflexionsklasse sollte man für Ortstafeln wählen?
Ortstafeln müssen bei Tag und bei Nacht gut lesbar sein. Daher empfehlen wir, mindestens die Reflexionsklasse RA2 zu wählen, als eine retroreflektierende Folie mit hohem Rückstrahlwert.
Grundsätzlich sollten Sie beachten: Je höher die Verkehrsdichte und je stärker die Umgebungshelligkeit am Aufstellort, zum Beispiel durch viele externe Lichtquellen, desto höher sollte auch der Rückstrahlwert der Folie sein.
Unsere Ortstafeln und Ortshinweistafeln entsprechen den gültigen Qualitätsanforderungen und offiziellen Standards für in Deutschland hergestellte Verkehrsschilder. Bestellen Sie Ihre Ortsschilder mit dem passenden Zubehör noch heute bei uns! Bei offenen Fragen hilft Ihnen unsere Fachberatung gerne weiter.