Verkehrszeichen 157-10 Dreistreifige Bake, Aufstellung rechts

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Lochung zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Gefahrzeichen 157-10 „Dreistreifige Bake, Aufstellung rechts“ macht Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass in etwa 240 m Entfernung ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang folgt.

VZ 157-10 kommt in der Regel in Kombination mit VZ 151 „Bahnübergang“ zum Einsatz.

Drei rote Streifen auf der Bake bedeuten 240 m Abstand (pro Streifen 80 m). Wenn die Entfernung zum Bahnübergang erheblich abweicht, kann der tatsächliche Abstand auf der Warnbake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben werden.

Dort, wo schnell gefahren wird oder wo der Bahnübergang nicht rechtzeitig zu sehen ist, darf VZ 157 – selbst auf Nebenstraßen – nur in Kombination mit VZ 151 und zusammen mit VZ 159 sowie VZ 162 aufgestellt werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten die Bahnübergang-Zeichen auf beiden Straßenseiten stehen.

VZ 157-10 Dreistreifige Bake, Aufstellung rechts im Überblick:

  • Kündigt einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang in 240 m Entfernung an
  • In der Regel Kombination mit VZ 151 „Bahnübergang“
  • Wenn schnell gefahren wird, ist Einsatz zusammen mit VZ 159 und VZ 162 erforderlich
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften Aufstellung beidseitig empfohlen

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maß: 1000 x 300 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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