Produktbeschreibung
Das Gefahrzeichen 157-11 „Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe 150 m, Aufstellung rechts“ macht Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass in etwa 150 m Entfernung ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang folgt.
VZ 157-11 kommt in der Regel in Kombination mit VZ 151 „Bahnübergang“ zum Einsatz.
Drei rote Streifen auf der Bake bedeuten 240 m Abstand (pro Streifen 80 m). Wenn die Entfernung zum Bahnübergang erheblich abweicht, kann der tatsächliche Abstand – in diesem Fall 150 m – auf der Warnbake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben werden.
Dort, wo schnell gefahren wird oder wo der Bahnübergang nicht rechtzeitig zu sehen ist, darf VZ 157 – selbst auf Nebenstraßen – nur in Kombination mit VZ 151 und zusammen mit VZ 159 sowie VZ 162 aufgestellt werden. Außerorts sollten die Bahnübergang-Zeichen auf beiden Straßenseiten stehen.
VZ 157-11 Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe 150 m, Aufstellung rechts im Überblick
- kündigt einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang in 150 m Entfernung an
- in der Regel Kombination mit VZ 151 „Bahnübergang“
- wenn schnell gefahren wird, Einsatz von VZ 157 zusammen mit VZ 159 und VZ 162 notwendig
- außerhalb geschlossener Ortschaften Aufstellung beidseitig empfohlen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maß: 1000 x 300 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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