Produktbeschreibung
Das Gefahrzeichen 157-21 „Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe 150 m, Aufstellung links“ macht Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass in etwa 150 m Entfernung ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang folgt.
VZ 157-21 kommt in der Regel in Kombination mit VZ 151 „Bahnübergang“ zum Einsatz.
Drei rote Streifen auf der Bake bedeuten 240 m Abstand (pro Streifen 80 m). Wenn die Entfernung zum Bahnübergang erheblich abweicht, kann der tatsächliche Abstand, in diesem Fall 150 m, auf der Warnbake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben werden.
Dort, wo schnell gefahren wird oder wo der Bahnübergang nicht rechtzeitig zu sehen ist, darf VZ 157 – selbst auf Nebenstraßen – nur in Kombination mit VZ 151 und zusammen mit den Zeichen 159 sowie 162 aufgestellt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten die Bahnübergang-Zeichen auf beiden Straßenseiten stehen.
VZ 157-21 Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe 150 m, Aufstellung links im Überblick
- kündigt einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang in 150 m Entfernung an
- in der Regel Kombination mit VZ 151 „Bahnübergang“
- wenn schnell gefahren wird, muss VZ 157 zusammen mit VZ 159 und VZ 162 eingesetzt werden
- außerhalb geschlossener Ortschaften Aufstellung beidseitig empfohlen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maß: 1000 x 300 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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Alternativen
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