Verkehrszeichen 159-10 Zweistreifige Bake, Aufstellung rechts

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Lochung zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Gefahrzeichen 159-10 „Zweistreifige Bake, Aufstellung rechts“ signalisiert, dass in etwa 160 m Entfernung ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang folgt.

Zwei rote Streifen auf der Bake bedeuten 160 m Abstand (pro Streifen 80 m). Wenn die Entfernung zum Bahnübergang erheblich abweicht, kann der tatsächliche Abstand auf der Warnbake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben werden.

Dort, wo schnell gefahren wird oder wo der Bahnübergang nicht rechtzeitig zu sehen ist, darf VZ 159-10 – selbst auf Nebenstraßen – nur zusammen mit VZ 156 sowie VZ 162 aufgestellt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten die Bahnübergang-Zeichen auf beiden Straßenseiten stehen.

VZ 159-10 Zweistreifige Bake, Aufstellung rechts im Überblick

  • kündigt einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang in 160 m Entfernung an
  • wenn schnell gefahren wird, Einsatz von VZ 159 zusammen mit VZ 156 und VZ 162 notwendig
  • außerorts Aufstellung beidseitig empfohlen

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maß: 1000 x 300 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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