Produktbeschreibung
Das Gefahrzeichen 159-11 „Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe 100 m, Aufstellung rechts“ macht Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass in etwa 100 m Entfernung ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang folgt.
Zwei rote Streifen auf der Bake bedeuten 160 m Abstand (pro Streifen 80 m). Wenn die Entfernung zum Bahnübergang erheblich abweicht, kann der tatsächliche Abstand, hier 100 m, auf der Warnbake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben werden.
Dort, wo schnell gefahren wird oder wo der Bahnübergang nicht rechtzeitig zu sehen ist, muss VZ 159 – auch auf Nebenstraßen – zusammen mit VZ 156 sowie VZ 162 aufgestellt werden. Außerorts sollten die Bahnübergang-Zeichen auf beiden Straßenseiten stehen.
VZ 159-11 Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe 100 m, Aufstellung rechts im Überblick
- kündigt einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang in 100 m Entfernung an
- bei schnellem Kraftverkehr Einsatz von VZ 159 zusammen mit VZ 156 und VZ 162 erforderlich
- außerhalb geschlossener Ortschaften Aufstellung beidseitig empfohlen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maß: 1000 x 300 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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Alternativen
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