Produktbeschreibung
Das Gefahrzeichen 159-21 „Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe 100 m, Aufstellung links“ signalisiert, dass in etwa 100 m Entfernung ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang folgt.
Zwei rote Streifen auf der Bake bedeuten 160 m Abstand (pro Streifen 80 m). Wenn die Entfernung zum Bahnübergang erheblich abweicht, kann der tatsächliche Abstand, hier 100 m, auf der Warnbake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben werden.
Dort, wo schnell gefahren wird oder wo der Bahnübergang nicht rechtzeitig erkennbar ist, darf VZ 159 – selbst auf Nebenstraßen – nur zusammen mit den Verkehrszeichen 156 und 162 zum Einsatz kommen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten die Bahnübergang-Zeichen auf beiden Straßenseiten stehen.
VZ 159-21 Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe 100 m, Aufstellung links im Überblick
- kündigt einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang in 100 m Entfernung an
- wenn schnell gefahren wird, muss VZ 159 zusammen mit VZ 156 und 162 eingesetzt werden
- außerorts Aufstellung beidseitig empfohlen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maß: 1000 x 300 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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Alternativen
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