Produktbeschreibung
Durch das Gefahrenzeichen 101-53 „Ufer“ wird Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass sie sich in der Nähe eines ungesicherten Ufers befinden. Es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge über die Ufermauer ins Wasser stürzen.
VZ 101-53 warnt nur dort, wo eine Straße senkrecht oder schräg auf ein Ufer zuläuft, das baulich nicht gesichert ist. Für den parallel zum Ufer fahrenden Verkehr ist eine Warnung meist nur dann notwendig, wenn durch einen kurvigen Streckenverlauf eine Gefahrstelle nicht rechtzeitig erkennbar ist.
In Hafengebieten braucht das Verkehrsschild zur Warnung vor einem ungesicherten Ufer in der Regel nicht aufgestellt zu werden.
Dieses Verkehrszeichen kommt nur bei besonderen Gefahrenlagen zum Einsatz.
VZ 101-53 Ufer im Überblick
- warnt vor der Gefahr, an einem ungesicherten Ufer mit dem Fahrzeug ins Wasser zu geraten
- steht nur an Straßen, die senkrecht oder schräg auf ein ungesichertes Ufer zulaufen
- bei parallel zum Ufer verlaufenden Straßen Einsatz nur bei schwer erkennbaren Gefahrenstellen
- in Hafengebieten zumeist überflüssig
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630 oder 900 mm Seitenlänge (SL)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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