Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 350-40 „Fußgängerüberweg, doppelseitig (-10 / -20)“ ist ein blaues Verkehrsschild mit einer festgelegten Größe von 750 x 750 mm, das von zwei Seiten lesbar ist. Beide Schildseiten tragen in der Mitte ein dreieckiges weißes Feld mit dem schwarzen Sinnbild einer Person, die einen Zebrastreifen überquert. Auf der einen Seite ist die Person von rechts nach links, auf der anderen Seite von links nach rechts unterwegs.
Bedeutung: Das Richtzeichen 350-40 kennzeichnet Fußgängerüberwege, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt. Es zeigt den Vorrang von Passanten vor dem fahrenden Verkehr an.
Einsatz: Mit dem Zeichen 350-40 wird ein Fußgängerüberweg stets zusätzlich zur Fahrbahnmarkierung (VZ 293) markiert. Es steht unmittelbar vor dem Zebrastreifen auf beiden Straßenseiten und wird, wenn nötig, auch über der Fahrbahn angebracht. VZ 350-40 soll allein stehen und darf nicht mit anderen Verkehrsschildern kombiniert werden.
Besonderheit: Regelungen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen enthalten die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sowie die Richtlinien für die Anlegung von Stadtstraßen (RASt).
Varianten: Die Zeichen 350-10 und 350-20 bieten wir jeweils auch in einseitiger Ausführung an.
VZ 350-40 Fußgängerüberweg, doppelseitig (-10 / -20) im Überblick
- kennzeichnet Fußgängerüberwege, auf denen Fußgänger Vorrang haben
- Aufstellung unmittelbar vor dem Zebrastreifen auf beiden Seiten
- steht allein und wird nicht mit anderen Verkehrszeichen kombiniert
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 750 x 750 mm (HxB)
- Sinnbild doppelseitig
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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Alternativen
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