Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 350.2 „Ende des Radschnellwegs“ ist ein quadratisches Verkehrsschild mit einer festgelegten Größe von 600 x 600 mm. Auf dem Schild mit weißem Rand und grauer Mitte sind zwei weiße, sich nach oben verjüngende Streifen sowie das Piktogramm eines Fahrrads abgebildet. Das Sinnbild wird diagonal von fünf schwarzen Linien durchgestrichen.
Bedeutung: Das Richtzeichen 350.2 signalisiert Verkehrsteilnehmenden das Ende eines Radschnellwegs – auch Radautobahn oder Radschnellbahn genannt.
Einsatz: VZ 350.2 kennzeichnet das Ende eines Radschnellwegs. Zusammen mit VZ 350.1 – Beginn eines Radschnellwegs – dient es der einheitlichen Kennzeichnung von Radschnellwegen. Dies sind regionale, teilweise auch überregionale Verbindungen im Radverkehrsnetz, die ein schnelles und sicheres Vorankommen von Radfahrern, besonders auch im Pendlerverkehr, ermöglichen sollen.
Besonderheit: Das Zeichen 350.2 wurde mit der StVO-Novelle von 2020 eingeführt, die unter anderem auf eine Stärkung des Radverkehrs abzielt.
VZ 350.2 Ende des Radschnellwegs im Überblick:
- Weist auf das Ende eines Radschnellwegs hin
- Dient der einheitlichen Kennzeichnung von Radschnellwegen
- Neues Verkehrszeichen seit StVO-Novelle 2020
Technische Details
- gemäß neuer StVO Novelle 2020
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- gemäß StVO & VzKat
- mit RAL-Gütezeichen & CE-Zeichen
Zubehör
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