Verkehrszeichen 386.1-21 Touristischer Hinweis als Vorwegweiser, rechtsweisend
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 386.1-21 „Touristischer Hinweis als Vorwegweiser, rechtsweisend“ ist ein schmales rechteckiges Schild in Braun mit weißem Rand und weißer Beschriftung. Außen rechts weist ein gebogener Pfeil die Abbiegerichtung, daneben stehen der Name der Tourismusattraktion sowie ihr Symbol. Die genaue Ausführung folgt den RtB (Richtlinien für die touristische Beschilderung). Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihre konkreten Angaben zu Ausführung und touristischen Hinweisen aufnehmen können!
Bedeutung: Mit dem Richtzeichen 386.1-21 wird Verkehrsteilnehmenden angezeigt, dass sie demnächst rechts abbiegen müssen, um zum genannten Tourismusziel zu gelangen.
Einsatz: VZ 386.1-21 weist Besuchern einer Gegend den Weg zu touristisch bedeutsamen Zielen, in diesem Fall an der nächsten Abbiegemöglichkeit nach rechts. Das Zeichen 386.1-21 wird außerhalb von Autobahnen eingesetzt und soll sehr sparsam verwendet werden, um die Wirkung anderer Verkehrszeichen nicht zu beeinträchtigen.
Besonderheit: Touristisch bedeutsame Ziele und deren Beschilderung sollen zwischen den zuständigen Behörden und den Tourismus- und anderen interessierten Verbänden abgestimmt werden.
VZ 386.1-21 Touristischer Hinweis als Vorwegweiser, rechtsweisend im Überblick
- zum touristischen Ziel demnächst rechts abbiegen
- Verwendung nur außerhalb von Autobahnen
- sparsamer Einsatz empfohlen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart & Größe: Ausführung nach den Richtlinien der RtB
- reflektierende Folie: Reflexklasse gemäß RtB
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
- Touristenhinweise nach Ihren Vorgaben
Alternativen
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Preis auf Anfragezzgl. 19 % MwSt.
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