Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 306 „Vorfahrtstraße“ ist ein quadratisches Schild mit weißem Rand und gelber Mitte, das auf der Spitze steht (Raute). Es gehört zur Kategorie der Richtzeichen.
Bedeutung: Wer das Zeichen 306 sieht, fährt auf einer Vorfahrtstraße. Das gilt auch an den nachfolgenden Kreuzungen oder Einmündungen, jedoch nur solange, bis das Schild „Vorfahrt gewähren“, das Stoppschild oder das Zeichen „Ende der Vorfahrtstraße“ die Vorfahrtstraße aufhebt. Auch gut zu wissen: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf nicht auf der Fahrbahn von Vorfahrtstraßen geparkt werden.
Einsatz: Das Vorrangzeichen 306 steht am Beginn einer Vorfahrtstraße und wird innerorts meist vor, außerorts – bei guten Sichtverhältnissen – hinter einer Kreuzung oder Einmündung von rechts wiederholt. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel wenn viele Knotenpunkte dicht aufeinander folgen, kann VZ 306 weggelassen werden, um ortsfremde Verkehrsteilnehmer nicht zu verwirren. Für den Verkehr auf den wartepflichtigen Straßen soll an jeder Kreuzung und Einmündung zur Vorfahrtstraße das Zeichen 205 oder 206 angebracht werden.
Besonderheit: Für die Kombination mit dem Zeichen für abknickende Vorfahrt gelten eigene Regelungen, die in den Verwaltungsvorschriften zur StVO zu finden sind.
VZ 306 Vorfahrtstraße im Überblick
- Verkehrsteilnehmende befinden sich auf einer Vorfahrtstraße
- Aufstellung innerorts vor, außerorts hinter dem Knotenpunkt
- die Vorfahrtstraße wird durch VZ 205, VZ 206 oder VZ 307 aufgehoben
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 x 420 oder 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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