Verkehrszeichen 244.3 Beginn einer Fahrradzone

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Reflektierende Folie
Lochung zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 244.3 „Beginn einer Fahrradzone“ ist ein quadratisches Vorschriftzeichen mit weißem Hintergrund und schwarzer Umrandung. Es zeigt oben das blaue Gebots- bzw. Verbotszeichen 237 „Radweg“ und darunter die schwarze Aufschrift „ZONE“.

Bedeutung: Das Zeichen 244.3 signalisiert Verkehrsteilnehmern, dass sie ab jetzt eine Fahrradzone nutzen. Hier dürfen nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge wie zum Beispiel Elektroroller fahren, auch nebeneinander. Anderer Fahrzeugverkehr ist nicht zugelassen. Erlaubt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Einsatz: VZ 244.3 kennzeichnet den Anfang einer Fahrradzone. Wenn durch Zusatzzeichen nicht ausnahmsweise weitere Fahrzeugarten freigegeben sind, dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge diese Zone befahren. Fahrradzonen können innerorts ausgewiesen werden und dürfen sich nicht mit Tempo-30-Zonen überschneiden. Oft verbinden sie mehrere Fahrradstraßen miteinander und erreichen so eine größere Flächenausdehnung. Das Sinnbild aus dem Zeichen 244.3 soll innerhalb der Fahrradzone in regelmäßigen Abständen als Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden.

Besonderheit: StVO § 45, Absatz 1i regelt die Einrichtung von Fahrradzonen. Diese werden zwischen Straßenverkehrsbehörde und Gemeinde abgestimmt.

VZ 244.3 Beginn einer Fahrradzone im Überblick

  • kennzeichnet den Beginn einer Fahrradzone
  • zugelassen sind grundsätzlich nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge
  • Verkehrsverbot für anderen Fahrzeugverkehr
  • Freigabe für anderen Fahrverkehr ausnahmsweise durch Zusatzzeichen möglich

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • gemäß StVO & VzKat
  • mit RAL-Gütezeichen & CE-Zeichen

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