Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 244.4 „Ende einer Fahrradzone“ ist ein Vorschriftzeichen in quadratischer Form. Auf weißem Hintergrund ist in Grau das Gebots- bzw. Verbotszeichen 237 „Radweg“, kombiniert mit dem Schriftzug „ZONE“, abgebildet. Das Sinnbild wird diagonal von rechts oben nach links unten durch fünf schwarze Linien durchgestrichen.
Bedeutung: Das Zeichen 244.4 signalisiert Verkehrsteilnehmern, dass sie die Fahrradzone verlassen. Je nach geltender Regelung im folgenden Streckenabschnitt ist nun auch mit anderen Fahrzeugen als Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen zu rechnen.
Einsatz: VZ 244.4 kennzeichnet das Ende einer Fahrradzone. Das Verbot für andere Verkehrsfahrzeuge außer Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen ist aufgehoben.
Besonderheit: StVO § 45, Absatz 1i regelt die Einrichtung von Fahrradzonen. Diese werden im Einvernehmen zwischen Straßenverkehrsbehörde und Kommune abgestimmt.
VZ 244.4 Ende einer Fahrradzone im Überblick
- kennzeichnet das Ende einer Fahrradzone
- Aufhebung des Verkehrsverbots für anderen Fahrzeugverkehr
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- gemäß StVO & VzKat
- mit RAL-Gütezeichen & CE-Zeichen
Zubehör
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