Produktbeschreibung
Unser Verkehrszeichen 279 „Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit“ ist ein blaues Verkehrsschild in runder Form (Ronde). Die weiße Ziffer in der Mitte zeigt die jeweils aufzuhebende Mindestgeschwindigkeit an. Der Zahlenwert wird nach VzKat in vollen Zehnern angegeben. Von rechts oben nach links unten verläuft ein roter Balken diagonal über das Sinnbild. Bitte tragen Sie Ihre individuellen Angaben unter “Schildbeschriftung” ein oder laden Sie ein Bild hoch.
Bedeutung: Ab dem Vorschriftzeichen 279 darf auf einem Fahrstrafen, für den zuvor in einem begrenzten Streckenabschnitt eine Mindestgeschwindigkeit galt, langsamer als bisher gefahren werden.
Einsatz: VZ 279 hebt die Mindestgeschwindigkeit auf, die für einen Fahrstreifen angeordnet wurde. Das Zeichen 279 findet sich beispielsweise auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen am Ende eines Streckenabschnitts, in dem die für einen Fahrstreifen geltende Mindestgeschwindigkeit den gleichmäßigen Verkehrsfluss fördern soll. Als Vorschriftzeichen steht VZ 279 StVO dort, wo oder von wo an die Aufhebung des Gebots gilt.
VZ 279 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Überblick
- Ende der streckenbezogenen Mindestgeschwindigkeit
- Einsatz dort, wo oder von wo ab die Vorschrift gilt
- Bitte individuelle Werte eingeben!
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
- Geschwindigkeitsangabe nach Ihren Vorgaben
Zubehör
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4,00 €zzgl. 19 % MwSt.Sofort lieferbar
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