Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 229-20 „Taxenstand Ende, Aufstellung rechts“ ist ein rechteckiges Vorschriftzeichen mit blauem Hintergrund. Darauf ist oben ein rotes Halteverbotssymbol mit einem weißen, rechts gerichteten Pfeil im unteren Viertel zu sehen. Darunter steht in weißer Schrift „TAXI“.
Bedeutung: Hier endet der Taxistand. An Taxiständen ist nur betriebsbereiten Taxen das Warten erlaubt, alle anderen Fahrzeuge dürfen hier nicht halten. Nur wenn die Nutzungszeit des Taxistands durch ein Zusatzzeichen eingeschränkt ist, darf außerhalb der genannten Zeiten dort geparkt werden.
Einsatz: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 229-20 steht auf der rechten Fahrbahnseite und kennzeichnet das Ende eines Taxenstandplatzes. Der weiße Pfeil im Halteverbotssymbol weist nach rechts von der Fahrbahn weg. Ein gleichartiges Verkehrsschild mit zur Fahrbahn gerichtetem Pfeil markiert den Anfang der Taxistrecke. Bedingung für das Ausweisen eines Taxistands ist, dass dort regelmäßig zu bestimmten Tageszeiten betriebsbereite Taxen warten.
Besonderheit: Die Länge des Taxistands hängt von der Anzahl der vorgesehenen Taxen ab. Für jedes Taxi sind 5 bis 6 Meter zugrunde zu legen.
Varianten: Dieses Schild gibt es mit weißen Pfeilen in unterschiedlichen Ausführungen.
VZ 229-20 Taxenstand Ende, Aufstellung rechts im Überblick
- kennzeichnet das Ende eines Taxistandplatzes auf der rechten Straßenseite
- Ende des Halteverbots für andere Fahrzeuge außer Taxen
- Markierung des Beginns des Taxistands durch VZ 229-10
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630 x 420 oder 900 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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