Verkehrszeichen 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Lochung zur Schellenmontage

33.40 

Stückpreis
zzgl. 19 % MwSt.
Ihr Preisvorteil ab
Gewicht: ca. 

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 281.1 „Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ ist ein weißes Verkehrsschild in runder Form (Ronde). Es zeigt auf der linken Seite ein graues KFZ-Piktogramm. Rechts daneben sind oben ein graues Fahrrad-Symbol und darunter, durch einen waagerechten Strich getrennt, ein graues Motorrad-Symbol abgebildet. Das gesamte Sinnbild wird von rechts oben nach links unten durch fünf schwarze Linien durchgestrichen. Dieses Vorschriftenzeichen können Sie in der festen Größe von 600 mm im Durchmesser (Ø) bei uns bestellen.

Bedeutung: Mit dem Vorschriftszeichen 281.1 StVO endet das für einen Streckenabschnitt geltende Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Ab hier dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge wie PKW und LKW sowie Motorräder mit Beiwagen Fahrräder, Mofas oder Motorräder überholen.

Einsatz: Das Zeichen 281.1 hebt das durch 277.1 StVO angeordnete Streckenverbot auf, gemäß dem es mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugen mit Beiwagen untersagt ist, einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorräder zu überholen. Als Vorschriftzeichen wird das Zeichen 281.1 dort aufgestellt, wo oder von wo an die Aufhebung des Überholverbots gilt. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob für die weitere Strecke tatsächlich kein sonstiges, über die grundsätzlichen Vorschriften hinausgehendes Streckenverbot besteht. Wenn dies der Fall ist, muss anstelle des Zeichens 281.1 das vorherige, nun wieder geltende Streckenverbotszeichen eingesetzt werden.

VZ 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen im Überblick

  • Ende des Überholverbots für mehrspurige KFZ
  • Fahrräder, Mofas oder Motorräder dürfen überholt werden
  • Prüfung weiterer Streckenverbote im Einzelfall erforderlich

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • gemäß StVO & VzKat
  • mit RAL-Gütezeichen & CE- Zeichen

Zubehör

Alternativen