Verkehrszeichen 242.2 Ende einer Fußgängerzone

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Maße
Lochung zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 242.2 „Ende einer Fußgängerzone“ gehört zu den Vorschriftszeichen. Auf dem quadratischen Verkehrsschild ist das Zeichen 239 „Gehweg“ mit dem Schriftzug „ZONE“ kombiniert. Das grau-weiße Sinnbild wird diagonal von rechts oben nach links unten durch fünf schwarze Linien durchgestrichen.

Bedeutung: Das Schild zeigt Verkehrsteilnehmern an, dass sie den Fußgängerbereich verlassen.

Einsatz: VZ 242.2 signalisiert das Ende einer Fußgängerzone. Das Zeichen wird überall dort eingesetzt, wo es die Sicherheit der Fußgänger erfordert. Es steht jedoch nur, wenn die Grenze eines Fußgängerbereichs nicht unmissverständlich erkennbar ist.

Besonderheiten: Eine Fußgängerzone soll laut StVO § 45 Absatz 1b im Einvernehmen zwischen Straßenverkehrsbehörde und Kommune eingerichtet werden.

Varianten: Dieses Verkehrsschild bieten wir auch als doppelseitige Ausführung in Kombination mit VZ 242.1 an.

VZ 242.2 Ende einer Fußgängerzone im Überblick

  • signalisiert das Ende einer Fußgängerzone
  • Einsatz dort, wo es die Sicherheit der Fußgänger erfordert
  • steht nur, wenn die Grenze des Fußgängerbereichs nicht klar ersichtlich ist

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1 oder RA2
  • Maße: 600 x 600 mm oder 840 x 840 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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