Verkehrszeichen 1031-52 Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 BlmSchG – grüne Plakette frei
Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 1031-52 „Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 BImSchG – grüne Plakette frei“ ist ein schwarz umrandetes, weißes Zusatzzeichen in Rechteckform. Darauf ist oben ein grüner Punkt mit einem weißen Balken als Symbol für die grüne Umweltplakette abgebildet, darunter steht „frei“.
Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1031-52 wird zusammen mit dem Verkehrszeichen „Umweltzone“ verwendet und weist darauf hin, dass ausschließlich Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (= grün) in die Umweltzone einfahren dürfen.
Einsatz: VZ 1031-52 ist ein Verkehrszeichen nach StVO und dient der Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die vorgegebene Gestaltung der Zusatztafel sollte nicht verändert werden.
Das Zusatzzeichen 1031-52 wird mit dem Vorschriftzeichen VZ 270.1 zur Umweltzone kombiniert und nimmt Kraftfahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette vom Verkehrsverbot aus. Zz 1031-52 wird unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht.
VZ 1031-52 Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 BImSchG – grüne Plakette frei im Überblick:
- Kraftfahrzeuge mit der grünen Umweltplakette sind ausgenommen
- Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist (VZ 270.1)
- Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Größe: 450 x 600 mm oder 562 x 750 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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