Verkehrszeichen 1022-10 Radverkehr frei

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Maße
Lochung zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ ist ein rechteckiges Zusatzschild mit weißem Grund, schwarzem Rand und schwarzer Beschriftung. Es zeigt oben das Fahrrad-Sinnbild, darunter steht das Wort „frei“.

Bedeutung: Die Zusatztafel 1022-10 wird mit einem Verkehrszeichen kombiniert. Sie macht darauf aufmerksam, dass der Radverkehr von den Regelungen dieses Verkehrszeichens ausgenommen ist.

Einsatz: VZ 1022-10 ist ein Verkehrszeichen gemäß StVO und zählt zur Gruppe der „frei“-Zusatzzeichen. Die Gestaltung der Zusatztafel ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

Das Zeichen 1022-10 kann mit Vorschriftzeichen wie zum Beispiel „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267) kombiniert werden – etwa um eine Einbahnstraße für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freizugeben – oder dem Zeichen „Gehweg“ (VZ 239), um Radfahrenden die Nutzung des Gehwegs zu ermöglichen. Das Zusatzzeichen 1022-10 wird unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht.

VZ 1022-10 Radverkehr frei im Überblick:

  • Der Radverkehr ist ausgenommen
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung in der Regel unterhalb des Bezugszeichens

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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