Verkehrszeichen 1044-12 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände

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Reflektierende Folie
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1044-12 „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände“ ist ein weiß-schwarzes Rechteckschild mit schwarzem Rand. In der Mitte zeigt sie das Rollstuhlfahrersymbol, darunter die Aufschrift „XX (Ziffer) Parkstände“. Bitte machen Sie Ihre Angaben zur Anzahl der Parkstände für die Schildbeschriftung!

Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1044-12 wird in der Regel mit einem Parkschild zusammen aufgestellt und weist eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen für Schwerbehinderte aus.

Einsatz: VZ 1044-12 zählt als StVO-Verkehrszeichen zur Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen, die sich auf Personengruppen beziehen. Das vorgegebene Design der Zusatztafel sollte nicht verändert werden.

Das Zeichen 1044-12 kommt häufig in Kombination mit dem Richtzeichen „Parken“ (VZ 314) zum Einsatz und kennzeichnet eine bestimmte Anzahl an Parkplätzen für Schwerbehinderte. Zz 1044-12 ist unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, anzubringen.

VZ 1044-12 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände im Überblick:

  • Weist eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen für Schwerbehinderte aus
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist (VZ 314)
  • Anbringung meist unter dem Bezugszeichen

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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