Produktbeschreibung
Das Vorschriftenzeichen 211-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links“ nach StVO ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde), das einen waagerechten, nach links weisenden Pfeil in Weiß auf blauem Grund zeigt.
Bedeutung: Das Gebotsschild 211-10 schreibt dem Fahrverkehr vor, dass „hier“ direkt vor dem Schild links abgebogen werden muss. Andere Fahrtrichtungen sind tabu.
Einsatz: VZ 211-10 muss hinter der Kreuzung oder Einmündung aufgestellt werden, für die es die Fahrtrichtung vorschreibt, so dass das Linksabbiegen davor möglich ist. Das Zeichen 211-10 kommt auch außerhalb von Kreuzungen sowie an Grundstücksausfahrten zum Einsatz.
Besonderheit: In Verbindung mit Lichtzeichen bitte beachten, dass das Verkehrszeichen 211-10 nicht nur für einzelne Fahrstreifen, sondern für den gesamten Richtungsverkehr zu gelten hat.
VZ 211-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links im Überblick
- zeigt an, dass direkt vor dem Schild links abzubiegen ist
- Aufstellung des Gebotsschilds hinter dem Punkt, an dem abgebogen werden muss
- Einsatz auch außerhalb von Kreuzungen, zum Beispiel an Grundstücksausfahrten
- gilt bei Lichtzeichen nicht für einzelne Fahrstreifen, sondern für den gesamten Richtungsverkehr
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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