Verkehrszeichen 274.1-20 Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 274.1-20 „Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ ist ein quadratisches Verkehrsschild mit weißem Grund und rotem Verbotskreis, der die Zahl Zwanzig umgibt. Darunter steht in schwarzen Großbuchstaben „ZONE“.
Bedeutung: Das Vorschriftszeichen 274.1-20 besagt, dass Fahrzeuge innerhalb der nachfolgenden Zone nicht schneller als 20 km/h fahren dürfen.
Einsatz: VZ 274.1-20 markiert den Beginn einer Zone mit Tempo 20 als Höchstgeschwindigkeit. Das Zeichen kann in Innenstädten mit hoher Fußgängerdichte, also vor allem in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, eingesetzt werden. Es soll so aufgestellt werden, dass es rechtzeitig vor der Einfahrt in die Zone zu erkennen ist; an Einmündungen oder Kreuzungen kann eine beidseitige Anbringung sinnvoll sein. Es empfiehlt sich, die doppelseitige Variante (274.1-41) mit dem Zeichen 274.2-20 „Ende einer Tempo 20-Zone“ auf der Schildrückseite zu wählen. Zusätzliche Zeichen mit einer Begründung für die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung sind nicht zulässig.
Varianten: Dieses Verkehrsschild erhalten Sie bei uns auch als doppelseitige Ausführung in Kombination mit VZ 274.2-20.
VZ 274.1-20 Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen im Überblick
- kennzeichnet den Beginn einer verkehrsberuhigten Tempo-20-Zone
- Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren
- Anbringung in ausreichender Entfernung vor Einfahrt in die Zone
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1 oder RA2
- Maße: 600 x 600 mm oder 840 x 840 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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